Gemeinsamer Antrag von FDP und GRÜNE zum Stopp der Baumfällungen

Die FDP und die GRÜNEN im Rat und in der Bezirksvertretung III beantragen, die geplante Fällung der Bäume entlang der Dhünn (Nordseite) in Schlebusch sofort zu stoppen und die Voraussetzungen für eine mögliche Fällung rechtlich und sachlich neu zu prüfen. Der Beschluss des Bezirkes III vom 21.2.2019 zur Baumfällung wird damit vorerst aufgeschoben.

26.02.19 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Richrath,

wir möchten Sie bitten, die geplante Fällung der Bäume entlang der Dhünn (Nordseite) in Schlebusch sofort zu stoppen und die Voraussetzungen für eine mögliche Fällung anhand des im Folgenden aufgeführten Antrages rechtlich und sachlich neu zu prüfen. Der Beschluss des Bezirkes III vom 21.2.2019 zur Baumfällung wird damit vorerst aufgeschoben.

Bitte setzen Sie somit folgenden Antrag auf die Tagesordnung der zuständigen Gremien:

  1. Die geplanten Baumfällungen entlang der Nordseite der Dhünn in Schlebusch werden bis zum Ende der Schutzsaison ausgesetzt.
  2. Die Verwaltung legt dar, wie sie zu der Definition kommt, dass der nicht offizielle „Trampelpfad“ entlang der Dhünn unter die Verkehrssicherungspflicht fällt, obwohl er nach Stadtkarte zum Waldgebiet gehört und dort keine Verkehrssicherungspflicht existiert, analog zu dem "Trampelpfad" auf der Südseite der Dhünn.
  3. Die Verwaltung legt dar, warum es nicht reichen soll, dass an beiden Seiten des "Trampelpfades" Schilder mit dem Hinweis angebracht werden, die die Benutzung unter eigene Gefahr stellen.
  4. Der Pfad ist trotz seines extrem schlechten Zustandes seit Jahrzehnten bei den Anwohnern in Schlebusch extrem beliebt und wird keinesfalls gesperrt!

Begründung:
Die Bäume entlang der Nordseite der Dhünn in Schlebusch am Wurzelweg genannten Trampelpfad sind zwischen 70 und 100 Jahren alt. Den Stämmen wird im entsprechenden Gutachten ein weitgehend guter Zustand bescheinigt, allein die Baumkronen tragen viele teils große abgestorbene Äste. Die Entscheidung zur Fällung der Bäume hat zur Grundlage, dass bei Wind Teile dieser Äste herunter- und auf den Trampelpfad fallen können. Da der Weg zum Gelände des Waldes gehört, ist eine Verkehrssicherungspflicht, die mit einen geplanten Kahlschlag bedeutet, nicht nachzuvollziehen. Insbesondere die Sondersitzung des Bezirkes III am 21.2. hat wenig Erläuterung gebracht, sondern vielmehr die Bezirksvertreter zu einer Entscheidung pro Fällung genötigt mit dem zweifelhaften Hinweis, dass es keine Alternative gäbe. Bevor gefällt wird, soll die Verwaltung zusammen mit den Vertretern des Naturschutzbeirates nochmal in Ruhe und genau prüfen, unter welchen Bedingungen eine Fällung verhindert werden kann. Sollten die Gremien und Instanzen nicht zu dem Schluss kommen, dass eine Fällung verhindert werden kann, so wird diese im Herbst 2019 vollzogen.

Dr. Monika Ballin-Meyer-Ahrens            Roswitha Arnold
FDP-Ratsgruppensprecherin                  Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Benedikt Vennemann                            Christoph Kühl
Bezirksvertreter                                    Bezirksvertreter

Kategorie

Bezirk III | Schlebusch | Umwelt

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